Brunnenrecht

Auf Antrag von Andreas, dem Schoßhund
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S&T
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Brunnenrecht

Beitrag von S&T » Di 11. Okt 2016, 11:21

Haben wir jemanden mit eigener Wasserversorgung an Bord? Also Trinkwasserversorgung mit eigenem Brunnen am Grundstück, ohne Anschluss ans öffentliche/städtische Netz (auch kein Abwasser!)?

Ich könnte ein paar Infos bzgl. der im Grundbuch eingetragenen Rechte (und deren Verfallbarkeit), ggf. festgesetzter Gebühren, Wartung, Sicherung Wasserqualität... gebrauchen.
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SRatte
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Re: Brunnenrecht

Beitrag von SRatte » Di 11. Okt 2016, 12:13

Wir haben sowas im Geschäft.

Grundbuchsachen kenne ich nicht.

Aber: Wasserpfennig wird bezahlt, regelmäßige Untersuchung bezüglich Trinkwasserqualität machen wir schon im eigenen Interesse.

Ein Weg zur Sicherung der Wasserqualität ist ein hoher Verbrauch.....

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Re: Brunnenrecht

Beitrag von weissersr500 » Di 11. Okt 2016, 13:53

Baurecht - mein Part :mrgreen:

http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwa ... erordnung/

https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf

wenn Du damit durch bist bist Du durch :shocked:


Mit Abwasser und solchen Geschichten wie 3 Kammerkläranlage mit Schilfbecken wird die Gemeinde Dir sagen, dem machen wir den Gar aus, meiner Meinung nach zu Recht.
Die örtliche Abwassersatzung sieht in der Regel den Zwangsanschluss von Schmutzwasser vor.
dann gibt es noch den Gott Wassermeister in jeder Gemeinde - ruf den mal an,


Alex

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S&T
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Re: Brunnenrecht

Beitrag von S&T » Di 11. Okt 2016, 16:13

Das Grundstück liegt im sog. "Aussenbereich" ohne Bebauungs- und Nutzungsplan, Kanal und Wassernetz gibts auch in Zukunft nicht (hinten Wald, rechts Bahnlinie, links Autobahn). Vorhandene Bebauung und Wohnnutzung haben Bestandsschutz, die geschlossene 3-Kammer-Grube ist von 2006 wurde bis dato jährlich geleert & geprüft. Auch das Wasser-/Brunnenrecht ist lt. derzeitiger Erbverwaltung "historisch gegeben".
Leider hab ich noch keinen Grundbuchauszug gesehen, und wenn ich den kriege, hätt ich gern einen Maßstab zur Bewertung der Eintragungen.

Nach meinem bisherigen Wissen können solche Rechte je nach Formulierung mit Wechsel bzw. Ableben des Besitzers erlöschen. Damit ginge die Nutzbarkeit und eben der Wert der Immobilie gegen null...
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Re: Brunnenrecht

Beitrag von rei97 » Di 11. Okt 2016, 16:25

Also:
Zumindest ' Verkehrsgünstig' bis auf das eine Flughafen Einflugschneise fehlt.
Zu Thema Wasser.
Da sollte man sich wirklich lokal schlau machen, wenn der Brunnen nicht mehr gewünscht ist, ob eine Zisterne geht.
Warmwasser zum Waschen und Duschen hätte man ja dann, aber mit einem Dixi, da hast Du recht ist das Haus so wertvoll wie ein Tipi.
Regards
Rei97

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Re: Brunnenrecht

Beitrag von Lindi » Di 11. Okt 2016, 17:18

S&T hat geschrieben:...
Nach meinem bisherigen Wissen können solche Rechte je nach Formulierung mit Wechsel bzw. Ableben des Besitzers erlöschen. Damit ginge die Nutzbarkeit und eben der Wert der Immobilie gegen null...
Das glaub ich eigentlich nicht. Zumindest Baurechte beziehen sich immer auf's Grundstück.
Viele Gryße

Dirk

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